Anpassung der Test- und Quarantäneverordnung: Testpflicht zur Freitestung entfällt zukünftig

Veröffentlicht: 29. November 2022

Isolierung aufgrund eines positiven Coronatestergebnisses wird automatisch nach fünf Tagen aufgehoben / Sonderregelungen für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen

Die Landesregierung wird die Test- und Quarantäneverordnung, in der die wesentlichen Regelungen hinsichtlich Isolierungs- und Testregelungen festgelegt sind, zum 30. November 2022 anpassen. Wer positiv auf eine Coronainfektion getestet wurde, muss grundsätzlich fünf Tage in Isolierung. Die Isolierung endet automatisch nach fünf Tagen. Die bisherige Pflicht zur Freitestung entfällt.

Den kompletten Beitrag des MAGS NRW findest du hier:

Anpassung der Test- und Quarantäneverordnung: Testpflicht zur Freitestung entfällt zukünftig | Arbeit.Gesundheit.Soziales (mags.nrw)

Quelle: MAGS NRW

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