Energiekostenpauschale…
Veröffentlicht: 7. März 2023
… auch Auszubildende in der Pflege haben Anspruch auf die Einmalzahlung der Energiekostenpauschale in Höhe von 200 Euro.
Anspruchsberechtigt sind alle Auszubildenden, die sich am Stichtag 01.12.2022 in einer mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Ausbildung befunden haben.
Unsere Schüler*innen erhalten hier in den nächsten Tagen weitere Informationen/Unterlagen von uns.
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