Pflicht-Beratung per Video
Veröffentlicht: 12. Juni 2024
Pflegebedürftige Personen, die Pflegegeld beziehen, müssen sich regelmäßig in der eigenen Häuslichkeit beraten lassen.
Liegt ein Pflegegrad 2 oder 3 vor, muss diese Beratung halbjährlich erfolgen.
Bei Pflegegrad 4 oder 5 muss die Beratung vierteljährlich genutzt werden.
Den ganzen Bericht findest Du hier: Aktuelles – Pflicht-Beratung per Video | Pflegewegweiser NRW (pflegewegweiser-nrw.de)
Quelle: www.pflegewegweiser-nrw.de
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