Wichtige Hinweise für Pflegefachassistentinnen und Pflegefachassistenten zum Übergang in die dreijährige Ausbildung zur Pflegefachfrau zum Pflegefachmann:

Veröffentlicht: 8. November 2022

  • Die Voraussetzungen für den Zugang in die dreijährige Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann sind im bundeseinheitlichen Pflegeberufegesetz (§ 11) geregelt. Ergänzend zum erfolgreichen Abschluss der Pflegefachassistenzausbildung ist demnach mindestens ein Hauptschulabschluss erforderlich. Ohne allgemeinbildendem Schulabschluss ist – im Sinne der europäischen Vergleichbarkeit der  Pflegeausbildungen  – der Übergang in die dreijährige generalistische Ausbildung nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass Einzelfallentscheidungen und Ausnahmegenehmigungen nicht möglich sind!
  • Der erfolgreiche Abschluss der Pflegefachassistenzausbildung und die damit verbundene Erlaubnis zum Tragen der Berufsbezeichnung „Pflegefachassistentin oder Pflegefachassistent“ ist nicht gleichzeitig mit dem Erwerb eines allgemeinbildenden Schulabschlusses (z.B. Hauptschulabschluss) verbunden.

 

Quelle Mags: Pflegefachassistentin/Pflegefachassistent | Arbeit.Gesundheit.Soziales (mags.nrw)

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