22 02, 2023

Sozialassistenzausbildung: Landesregierung schafft mehr Ausbildungswege in Nordrhein-Westfalen im Bereich der Pflege

Von |2023-02-22T14:43:41+01:0022. Februar 2023|Allgemein|

Die Landesregierung baut die Ausbildungswege in Nordrhein-Westfalen im Bereich der Pflege aus. Ab diesem Schuljahr können die Absolventinnen und Absolventen der Ausbildung zur Sozialassistenz diese bei einer weiteren Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann anrechnen lassen. Die Fachkraftausbildung in der Pflege kann dadurch von drei auf zwei Jahre verkürzt werden. Darüber hinaus kann die Sozialassistenzausbildung ab dem Schuljahr 2023/24 auch in praxisintegrierter Form absolviert werden.

Den ganzen Bericht des MAGS findet Ihr hier:

Sozialassistenzausbildung: Landesregierung schafft mehr Ausbildungswege in Nordrhein-Westfalen im Bereich der Pflege | Arbeit.Gesundheit.Soziales (mags.nrw)

Quelle Mags NRW 17.02.2023

31 01, 2023

Ab dem 01.02.2023 ….

Von |2023-01-31T10:35:53+01:0031. Januar 2023|Allgemein|

…. wird die Maskenpflicht in unserem Gebäude aufgehoben.

Es ist natürlich freigestellt, auch dann noch zur eigenen Sicherheit eine Maske zu tragen.

24 01, 2023

Maskenpflicht in Bus und Bahn entfällt zum 1. Februar 2023

Von |2023-01-24T12:43:11+01:0024. Januar 2023|Allgemein|

Die sich aktuell weiter entspannende Infektionslage lässt es zu, dass Nordrhein-Westfalen die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zum 1. Februar 2023 aufheben wird. Damit wird zugleich Einheitlichkeit mit der ebenfalls für Februar geplanten bundesweiten Abschaffung der Maskenpflicht im Bahn-Fernverkehr geschaffen. Die Corona-Schutzverordnung des Landes wird in Kürze entsprechend angepasst.

Quelle: MAGS NRW

den gesamten Beitrag findest du hier:

Rechtliche Regelungen zur Eindämmung des Coronavirus in Nordrhein-Westfalen | Arbeit.Gesundheit.Soziales (mags.nrw)

17 01, 2023

Zugangsvoraussetzungen für ….

Von |2023-01-17T09:11:17+01:0017. Januar 2023|Allgemein|

…. die Ausbildung in der Pflegefachassistenz 1-jährig

  • Hauptschulabschluss nach Klasse 9
  • Hauptschulabschluss nach Klasse 10
  • Fachoberschulreife
  • Fachhochschulreife
  • Abitur
  • Eine mindestens dem Hauptschulabschluss entsprechende Gleichwertigkeitsbescheinigung der jeweiligen Behörde liegt vor.
  • Eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von einer mindestens zweijährigen Dauer.
  • ohne Schulabschluss: Die Bewerberin / der Bewerber wurde darüber informiert, dass ein Übergang in die dreijährige Pflegeausbildung ohne Schulabschluss nicht möglich ist.
  • Führungszeugnis der Belegart NE (ohne Eintragungen)
  • gesundheitliche Eignung
  • ausreichende Sprachkenntnisse mind. Niveau B2
  • Identifikationsnachweis (Lichtbildausweis)
1 01, 2023

Willkommen 2023….

Von |2022-12-30T09:07:50+01:001. Januar 2023|Allgemein|

 

✨Es ist Zeit für das, was war, danke zu sagen, damit das, was werden wird, unter einem guten Stern beginnt.✨

Das vergangene Jahr mit all seinen Höhen, Unwägbarkeiten und Tiefen endet …das Team der Pflegeschule freut sich mit Euch auf 2023 mit neuen Chancen und Möglichkeiten!

30 12, 2022

Guten Rutsch ….

Von |2022-12-30T15:14:37+01:0030. Dezember 2022|Allgemein|

….das Team der Pflegeschule Velbert, wünscht allen Kollegen*innen,

unseren Kooperationspartnern und natürlich unseren Schülern*innen,

sowie ihren Angehörigen,

einen „guten Rutsch“ und ein erfolgreiches Jahr 2023

20 12, 2022

Hohoho ….

Von |2022-12-20T09:18:03+01:0020. Dezember 2022|Allgemein|

….

Weihnachten. 

Eine wunderschöne Zeit. 

Eine Zeit für einen Rückblick. 

Eine Zeit für den Augenblick. 

Eine Zeit für einen Blick in die Zukunft. 

Die Zeit für ein Danke. 

„Danke für die gute Zusammenarbeit“ 

Das Team der Pflegeschule Velbert, wünscht allen Kollegen*innen,

unseren Kooperationspartnern und natürlich unseren Schülern*innen,

sowie ihren Angehörigen, frohe und besinnliche Feiertage sowie ein gutes und erfolgreiches Jahr 2023.

6 12, 2022

Wir wünschen….

Von |2022-12-06T14:47:02+01:006. Dezember 2022|Allgemein|

…. unseren Kooperationspartnern, allen Mitarbeitern*innen und natürlich auch unseren Schülern*innen,

eine frohe und besinnliche Vorweihnachtszeit.

29 11, 2022

Anpassung der Test- und Quarantäneverordnung: Testpflicht zur Freitestung entfällt zukünftig

Von |2022-11-29T12:19:36+01:0029. November 2022|Allgemein|

Isolierung aufgrund eines positiven Coronatestergebnisses wird automatisch nach fünf Tagen aufgehoben / Sonderregelungen für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen

Die Landesregierung wird die Test- und Quarantäneverordnung, in der die wesentlichen Regelungen hinsichtlich Isolierungs- und Testregelungen festgelegt sind, zum 30. November 2022 anpassen. Wer positiv auf eine Coronainfektion getestet wurde, muss grundsätzlich fünf Tage in Isolierung. Die Isolierung endet automatisch nach fünf Tagen. Die bisherige Pflicht zur Freitestung entfällt.

Den kompletten Beitrag des MAGS NRW findest du hier:

Anpassung der Test- und Quarantäneverordnung: Testpflicht zur Freitestung entfällt zukünftig | Arbeit.Gesundheit.Soziales (mags.nrw)

Quelle: MAGS NRW
8 11, 2022

Wichtige Hinweise für Pflegefachassistentinnen und Pflegefachassistenten zum Übergang in die dreijährige Ausbildung zur Pflegefachfrau zum Pflegefachmann:

Von |2022-11-08T11:47:07+01:008. November 2022|Allgemein|

  • Die Voraussetzungen für den Zugang in die dreijährige Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann sind im bundeseinheitlichen Pflegeberufegesetz (§ 11) geregelt. Ergänzend zum erfolgreichen Abschluss der Pflegefachassistenzausbildung ist demnach mindestens ein Hauptschulabschluss erforderlich. Ohne allgemeinbildendem Schulabschluss ist – im Sinne der europäischen Vergleichbarkeit der  Pflegeausbildungen  – der Übergang in die dreijährige generalistische Ausbildung nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass Einzelfallentscheidungen und Ausnahmegenehmigungen nicht möglich sind!
  • Der erfolgreiche Abschluss der Pflegefachassistenzausbildung und die damit verbundene Erlaubnis zum Tragen der Berufsbezeichnung „Pflegefachassistentin oder Pflegefachassistent“ ist nicht gleichzeitig mit dem Erwerb eines allgemeinbildenden Schulabschlusses (z.B. Hauptschulabschluss) verbunden.

 

Quelle Mags: Pflegefachassistentin/Pflegefachassistent | Arbeit.Gesundheit.Soziales (mags.nrw)

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