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Erfolgt entsprechend der Ausbildungen nach dem Pflegeberufegesetz kompetenzorientiert sowie im Wechsel von Abschnitten des theoretischen und praktischen Unterrichts und der praktischen Ausbildung. Sie dauert unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen Prüfung in Vollzeitform zwölf Monate, in Teilzeitform höchstens 24 Monate. Sie schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.
Die Ausbildung in der generalistischen Pflegefachassistenz umfasst mindestens den in der Anlage 1 Buchstabe A PflfachassAPrV aufgeführten theoretischen und praktischen Unterricht von mindestens 700 Stunden.
Im theoretischen und praktischen Unterricht sind die Kompetenzen gemäß Anlage 1 Buchstabe A PflfachassAPrV zu vermitteln, die zur Erreichung des Ausbildungsziels gemäß § 3 PflfachassAPrV führen.
Quelle MAGS Pflegefachassistentin/Pflegefachassistent | Arbeit.Gesundheit.Soziales (mags.nrw)